Nesemann Steuerberatung

Umsatzsteuer-Aktuell 03/2011

Aufhebung des Freihafens Hamburg zum 1. Januar 2013


Das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Damit entfallen zum 1. Januar 2013 die Zollkontrollen an der Freizonengrenze sowie die besonderen Überwachungsverfahren für die Lagerung und Behandlung von Gemeinschaftswaren im Hafengebiet. Im gesamten Hamburger Hafen gelten dann nur noch die allgemeinen Regelungen für Seezollhäfen in der Europäischen Union.
 
Dadurch können  sich sowohl für die im jetzigen Freihafen ansässiges Unternehmen als auch für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen im Freihafen unterhalten, wesentliche Veränderungen in der Zollabfertigung sowie der umsatzsteuerlichen Behandlung der Lieferungen und Leistungen ergeben.
 
Wir betreuen Sie bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Abschaffung des Freihafens, von der  Behandlung Ihres sich im Freihafen befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens bis hin zur Abwicklung Ihrer Geschäfte nach Aufhebung der Freizone. Dazu analysieren wir Ihre Geschäftsabläufe und arbeiten die zum 1. Januar 2013 vorzunehmenden Änderungen für Sie heraus. Durch individuelle Schulungsmaßnahmen schaffen wir bei Ihren Mitarbeitern das Bewusstsein für die neue Situation und helfen Ihnen dadurch finanzielle Schäden zu verringern.
 
Unsere Berater haben bereits die Freihafenverkleinerung  zum 1. Januar 2003 begleitet, als die Speicherstadt und die Hafencity aus der Freizone herausgenommen wurden und kennen daher die Antworten auf die in der Praxis auftretenden Fragestellungen. 
 
Über das Förderprogramm der Behörde für Wirtschaft und Arbeit haben Sie als kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter) mit Sitz in der Freizone des Hamburger Hafens die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für betriebliche Investitionen zu erhalten, die aufgrund der Aufhebung der Freizone mit Wirkung zum 1. Januar 2013 erforderlich sind.
 
Bremen / Hamburg 20. Dezember 2011